Verwaltung von Eigentumswohnanlagen

Die Franz Schlagenhaufer Liegenschaftsverwaltung GmbH & Co. KG ist seit den frühen Beginnen von Eigentümergemeinschaften Ihr erfahrener Partner in der WEG-Verwaltung. In unserer Funktion sehen wir uns als aktiver Partner der Eigentümer, um die Wünsche und Vorstellungen der Gemeinschaft, unter Berücksichtigung der gesetzlichen Erfordernisse, die sich u.a. aus dem WEG und dessen Reform ergeben, umzusetzen.

Umfang der Verwalterleistungen im Bereich Wohnungseigentumsanlagen (WEG)

Die Aufgaben, Rechte und Befugnisse der Verwaltung gegen über einzelnen Eigentümern, der Eigentümergemeinschaft und gegenüber Dritten bestimmen sich nach dem Verwaltervertrag, der Teilungserklärung/ Gemeinschaftsordnung, den Beschlüssen der Eigentümergemeinschaft sowie aus den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen.

REGULÄRE VERWALTERLEISTUNGEN (GRUNDLEISTUNGEN)
Zu den Grundleistungen der Verwaltung gehören die nachfolgend genannten Leistungen.

  1. Jährliche Einberufung und Durchführung einer ordentlichen Eigentümerversammlung
  2. Niederschrift der Beschlüsse der Eigentümerversammlung und Versand einer Kopie an jeden Eigentümer/Führen einer sog. Beschlusssammlung
  3. Erstellen einer jährlichen Abrechnung über die tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben im Abrechnungszeitraum als Gesamt- und Einzelabrechnung je Sonder-/Teileigentum
  4. Aufstellen eines Wirtschaftsplanes je Wirtschaftsjahr in Form von Gesamt- und Einzelwirtschaftsplänen je Sonder-/Teileigentum
  5. Geordnete Aufbewahrung aller Verwaltungsunterlagen
  6. Rechnungskontrolle und Zahlungsanweisung
  7. Einrichten einer übersichtlichen, kaufmännisch ordnungsgemäß geführten Buchhaltung im Vertragszeitraum, getrennt für jede Eigentümergemeinschaft
  8. Technische Verwaltung:
    • Ergreifen von Maßnahmen für die ordnungsgemäße laufende Instandhaltung und Instandsetzung sowie in Notfällen
    • Laufende Überwachung des baulichen Zustandes
    • Vergabe und Überwachung aller notwendigen Reparaturen unter Auswahl geeigneter Fachfirmen
    • Wartungsvergabe und Wartungsüberwachung
    • Veranlassung von Prüfungen und Wartungen der Sicherheitseinrichtungen durch Handwerker, Sachverständige und den TÜV
    • Vorausplanung größerer Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen zusammen mit der Eigentümergemeinschaft
  9. Abschluss und Kündigung der erforderlichen Sach- und Haftpflichtversicherungen
  10. Einstellung und Entlassung des Hausmeisters und/oder Reinigungspersonal
  11. Besorgung aller, für die ordnungsgemäße Bewirtschaftung erforderlichen Versorgungsgüter (z.B. Heizöl) sowie Gebrauchsgegenstände (z.B. Gartengeräte, etc.)
  12. Inanspruchnahme von Hilfskräften im Namen und auf Kosten der Gemeinschaft (Handwerker, Heizkostenabrechnungsfirmen, Rechtsanwälte, Sachverständige und Architekten, etc.), die zur Erfüllung der Verwaltertätigkeit erforderlich sind.
  13. Beitreibung rückständiger Hausgeldzahlungen
  14. Meldung und Abwicklung von Versicherungsschäden am Gemeinschaftseigentum
  15. Vertretung der Eigentümergemeinschaft in allen Aktiv- und Passivprozessen gegenüber Dritten
  16. Führen der auf den Namen der Eigentümergemeinschaft lautenden Bankkonten (Giro- und Anlagenkonten) und Verwalten der gemeinschaftlichen Gelder in geordneter Form; die Instandhaltungsrückstellung ist gesondert und mündelsicher anzulegen
  17. Schlüsselbestellungen
  18. Überwachung der Einhaltung der Hausordnung
  19. Allgemeine Verwaltung, d.h. Abwicklung von Telefon- und Schriftverkehr mit Wohnungseigentümern, Handwerkern, Behörden und Dritten, gemeinschaftliche Belange betreffend

Für die Grundleistungen erhält der Verwalter monatlich im Voraus das im Verwaltervertrag zu vereinbarende Verwalterentgelt pro Wohneinheit. Die Umlage der Verwaltungskostenrichtet sich nach den Vorgaben der Teilungserklärung/Gemeinschaftsordnung.

Gerne erstellen wir Ihnen ein unverbindliches Angebot. Setzen Sie sich unter 089 – 442 32 97 20 oder unter
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